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Neue Regelungen für 2023: Verlängerte Frist für Überbrückungshilfe III, TSE-Pflicht und Mehrwegpflicht für Gastronomie.
Im Jahr 2023 werden verschiedene Branchen durch neue Regelungen und Beschlüsse betroffen sein. Als Unternehmer ist es daher wichtig, dass du auf diese Veränderungen vorbereitet bist. Daher haben wir eine Zusammenfassung einiger Regelungen und Beschlüsse für das Jahr 2023 zusammengestellt.
Um Gastronomie betrieben während der Corona-Pandemie zu helfen, hat der Staat Überbrückungshilfen bereitgestellt, um die starken Umsatzeinbußen zu kompensieren. Um sicherzustellen, dass die ausgezahlten Beträge angemessen waren, müssen die Betriebe eine Schlussabrechnung bei den Corona-Hilfsprogrammen einreichen. Die ursprüngliche Frist für die Einreichung der Abrechnung war der 30. Juni 2022, wurde jedoch auf den 30. Juni 2023 verlängert. In bestimmten Fällen kann eine Verlängerung der Frist bis zum 31.Dezember 2023 beantragt werden.
Ab dem 1. Januar 2023 sind alle elektronischen Kassen gemäß der KassenSichV verpflichtet, eine zertifizierte Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) integriert zu haben. Diese Regelung betrifft auch Kassensysteme, die bisher nicht für die Aufrüstung mit einer TSE geeignet waren und lässt keine Ausnahmen zu.
Die Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) ist eine Maßnahme zum Schutz vor Manipulationen digitaler Aufzeichnungen, die sicherstellt, dass nachträglich keine mit dem Kassensystem getätigten Aufzeichnungen geändert oder gelöscht werden können. Seit 2020 besteht in Deutschland eine TSE-Pflicht, und seit dem 1. Januar 2023 müssen alle elektronischen Kassensysteme eine zertifizierte TSE besitzen, um die Anforderungen der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) zu erfüllen. Zuvor gab es Ausnahmen für Kassensysteme, die nicht mit einer TSE nachgerüstet werden konnten, doch ab dem neuen Jahr entfallen diese Ausnahmen.
Erfahre hier mehr über die TSE-Pflicht
Verstöße gegen die TSE-Pflicht können schwerwiegende Folgen haben, einschließlich eines Bußgeldes von bis zu 25.000 Euro und möglicher Betriebsprüfungen. Um diese Risiken zu vermeiden, bietet moaby maßgeschneiderte Lösungen an, die auf die Bedürfnisse Deines Betriebs zugeschnitten sind und bereits eine zertifizierte TSE integriert haben. moaby wird regelmäßig aktualisiert, um den aktuellen Anforderungen des Finanzamtes zu entsprechen. Weitere Informationen zu moaby findest Du auf unserer Website: moaby
Ab dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland eine Mehrwegpflicht für Gastronomiebetriebe, die Essen zum Mitnehmen anbieten. Demnach müssen diese Betriebe ihren Kunden wiederverwendbare Verpackungen anbieten, die sich mehrmals verwenden lassen und leicht gereinigt werden können.
Ja, gastronomische Betriebe wie Cafés, Lieferdienste, Restaurants, Bars und Fastfoodketten mit mehr als 5 Mitarbeitern und einer Fläche von mehr als 80 m² sind von der Mehrwegpflicht betroffen. Kleinere Betriebe sind davon ausgenommen, müssen jedoch auf Kundenwunsch mitgebrachte Behälter befüllen. Es ist jedoch zu beachten, dass nur wiederverwendbare Mehrwegverpackungen verwendet werden dürfen, die leicht gereinigt werden können.
Ein Verstoß gegen die Mehrwegpflicht kann empfindliche Bußgelder nach sich ziehen. In der Tat können Bußgelder von bis zu 10.000 Euro verhängt werden, da ein Verstoß gegen diese Regelung als Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Betrieben gewertet werden kann.
Erfahre hier mehr über die Mehrwegpflicht